Wird eine Oberschenkelstraffung von der Krankenkasse übernommen?

Bei einer Oberschenkelstraffung handelt es sich in den meisten Fällen um einen kosmetischen Eingriff. Hier übernehmen die Sozialversicherungsträger keine Kosten. Sollte die Operation medizinisch notwendig sein, kann die Krankenkasse die Kosten anteilig tragen. Dr. Hillisch klärt mit Ihnen gerne unverbindlich, ob Ihr Befund dafür in Frage kommt.